LAG Düsseldorf: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die sog. “Kurzarbeit Null” kann nach einem Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 den Jahresurlaubsanspruch kürzen (Az. 6 Sa 824/20). Der Fall Die Klägerin ist seit dem 01.03.2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten, einem Betrieb der Systemgastronomie, beschäftigt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Vereinbarungsgemäß stehen ihr pro Jahr 28 Werktage bzw. umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub …