BAG: Unzulässige sachgrundlose Befristung wegen einer 8 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nach einem Urteil des BAG vom 23.1.2019 (7 AZR 733/16) nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Was war geschehen? Der Kläger war vom …