Beiträge eines Arbeitgebers für eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung können nach einem Urteil des BAG vom 14.10.2021 (Az. 8 AZR 96/20) nicht gepfändet werden. Das gelte selbst dann, wenn die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung erst dann getroffen wird, nachdem die Beschäftigte bereits wegen ihrer Schulden einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten hat. Was war geschehen? Die Parteien streiten darüber, ob die monatlich …