BVerwG: Das Arbeitszeitgesetz ist auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung anwendbar

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.5.2018 (Az. 8 C 3.18) auf Erzieher anwendbar, die im Rahmen der sog. alternierenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen tätig sind. Was war geschehen? Die klagende GmbH betreibt als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe u.a. Wohngruppen, in denen regelmäßig jeweils sechs Kinder und Jugendliche von drei Erziehern betreut …