Physiotherapeuten, die als “freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen (Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 05.03.2020 (Az. L 1 BA 14/18). Was war geschehen? Eine Physiotherapeutin war in einer physiotherapeutischen Praxis tätig. Mit deren Inhaberin hatte sie einen Vertrag als “freie Mitarbeiterin“ geschlossen. Sie zahlte …