ArbG Siegburg: Keine Kündigung wegen Abkehrwillens

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Das hat das ArbG Siegburg mit Urteil vom 17.07.2019 (3 Ca 500/19) entschieden. Was war geschehen? Der Kläger war bei der Beklagten seit 2016 als Teamleiter beschäftigt. Der Kläger informierte seinen Arbeitgeber über …