ArbG Wesel: Die Nutzung von Kameraaufnahmen zur Abstandsüberwachung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

In einem Streit um die Nutzung von Kameraaufnahmen zur Überwachung von coronabedingten Abstandsregeln hat der Betriebsrat eines Logistik- und Versandunternehmens teilweise obsiegt. Das Arbeitsgericht Wesel sah u.a. die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt (Beschluss vom 24.4.2020, Az. 2 BVGa 4/20). Was war geschehen? Das Unternehmen kontrolliert anhand von Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von …