SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut geändert und verlängert

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Das Bundeskabinett hat am 1.9.2021 beschlossen, die bis zum 10.9.2021 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut hinsichtlich ihrer Geltung bis zum 24.11.2021 zu verlängern und das mit zwei wichtigen Ergänzungen verbunden. Die Änderungsverordnung tritt am 10.9.2021 in Kraft. Verlängerung der Geltungsdauer Die Geltungsdauer der bisherigen Verordnung, deren Regelungen unverändert fortgelten (s. dazu Schwede, https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-betriebliche-auswirkungen_92_534910.html) wurde bis zum 24.11.2021 verlängert. Verwendung der Kenntnisse über …

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird erneut geändert

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Mit einer 3. Änderungsverordnung, die voraussichtlich am 24.April 2021 in Kraft treten wird, wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut geändert. Die Änderungen betreffen zwei Schwerpunkte: Homeoffice-Pflicht wird erweitert Die Verpflichtung, möglichst viele Arbeitsplätze in das Homeoffice zu verlagern, wird in die parallel vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetzes (§ 28b Abs. 7) verlagert und ausgeweitet. Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für …