Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar Versorgungsberechtigten nach einem Urteil des BAG vom 19.2.2019 (3 AZR 150/18) unangemessen und ist daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Was war geschehen? Die Klägerin ist Witwe …
(Unwirksame) AGB in KiTa-Betreuungsverträgen
Auch wer sein Kind schon nach einer 10-tägigen Eingewöhnungszeit wieder aus der KiTta herausnimmt, ist an ein formularvertraglich vorgesehenes Kündigungsrecht von zwei Monaten gebunden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 18.2.2016 (BGH NJW 2016, 1578) entschieden. Weitere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kinderkrippenbetreibers befand der BGH im Rahmen dieser Entscheidung dagegen für unwirksam, u.a. die Verpflichtung …