OVG Münster: Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung darf nach Hygieneverstößen nicht beschäftigt werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Eilbeschluss vom 24.3.2021 (Az. 12 B 198/21) entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Minden (Az. 6 L 65/21) geändert. Was …