BAG: Auch freiwillige Auskünfte des Arbeitgebers müssen richtig sein

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese nach einem Urteil des BAG vom 18.2.2020 (Az. 3 AZR 206/18) richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. Was war geschehen? Der im Jahr 2014 in …