BMAS: Änderung der Anforderungen an Impf- und Genesenen­­nachweise

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Mit der am 15.01.2022 in Kraft getretenen Verordnung zur der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung wurden auch die Anforderungen an Impf- und Genesenennachweise neu geregelt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wurde beauftragt und ermächtigt, die jeweils geltenden Anforderungen an Genesenennachweise auf seiner Homepage bekannt zu geben. Das RKI hat dort bereits am 15.01.2022 bekannt gegeben, dass mit sofortiger Wirkung die Geltungsdauer von Genesenennachweisen von sechs Monaten …