BSG: Arbeitsplatzbewerberin ist bei einer Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 31.03.2022 entschieden (Az. B 2 U 13/20 R). Was war geschehen? Die arbeitsuchende Klägerin absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“ auf der Grundlage einer „Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung“ mit diesem Unternehmen. Während des …