ArbG Hamburg: Keine Kündigung ohne Abmahnung nach Verweigerung der Durchführung von Corona-Schnelltests

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Die Weigerung eines Arbeitnehmers, einer vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Testpflicht nachzukommen. stellt einen schuldhaften Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Eine Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung von Corona-Schnelltest ist allerdings nach einem Urteil des ArbG Hamburg vom 24.11.2021 (Az. 27 Ca 208/21) ohne vorherige Abmahnung unwirksam. Was war geschehen? Die beklagte Arbeitgeberin ist als Anbieter eines vollelektronischen „Ride-Sharing“ Dienstleister im …

Generalanwalt beim EuGH: Deutsches Recht darf ein Kopftuchverbot einschränken

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Es ver­stö­ßt nicht gegen EU-Recht, wenn Mit­glied­staa­ten für ein Kopf­tuch­ver­bot am Ar­beits­platz mehr for­dern als die abs­trak­te Eig­nung des Kopf­tuchs zur Ge­fähr­dung der Neu­tra­li­tät des Ar­beit­ge­bers (Ge­ne­ral­an­walt am Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof, Schlussanträge vom 25.2.2021 – C?804/18; C?341/19). Kon­kret geht es in dem Verfahren darum, dass in Deutsch­land die “hin­rei­chend kon­kre­te Ge­fahr eines wirt­schaft­li­chen Nach­teils für den Ar­beit­ge­ber oder einen be­trof­fe­nen Drit­ten” …