ArbG Neumünster: Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Arbeitgeberin zahlt dann Entgeltfortzahlung und nicht etwa Urlaubsentgelt. Was ist aber, wenn sich ein Arbeitnehmer im Urlaub – ohne selbst infiziert zu sein – nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss? In diesem Fall gewährt …