Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Arzt während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung hat und zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet ist (Urteil vom 28.06.2023, Az. 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22) .
SG München: Krankengeldanspruch trotz verspäteten Attests möglich
Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte, da die unzureichende Büroorganisation des Arztes in der Risikosphäre der Krankenkasse liege, entschied das Sozialgericht München mit Urteil vom 17.06.2020 (S 7 KR 1719/19). Was war geschehen? Der Arbeitnehmer …
BSG: Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig tätig
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019, Az.: B 12 R 11/18 R). BSG: Auch bei Diensten eines Arztes entscheidet die Weisungsgebundenheit Bei einer Tätigkeit als Arzt sei eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität …