Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 12.09.2019 entschieden, dass die von einem Atomwaffentestgelände in Kasachstan ausgehende Strahlung für die in der Nähe in politischem Gewahrsam lebenden deutschen Volkszugehörigen Versorgungsansprüche wegen strahlenbedingter Gesundheitsschäden auslösen kann (Az. B 9 V 2/18 R). Was war geschehen? Die 1955 geborene Klägerin ist 1979 als Spätaussiedlerin aus der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland …