Schlamperei des Hausarztes geht nicht zu Lasten des Krankenversicherten

Joachim Schwede Archiv 2 Kommentare

Eine Krankenkasse darf ihren Versicherten, die zur Feststellung der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (=AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit zwei Urteilen vom 11.05.2017 entschieden (Az. B 3 KR 22/15 R, B 3 KR 12/16 R). Im Verfahren Az. B 3 KR …