Körperliche Auseinandersetzungen auf dem Arbeitsweg nach einem Verkehrsverstoß nicht von der Wegeunfallversicherung gedeckt

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Hält der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an, um einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen eines Verkehrsverstoßes zu tadeln, unterbricht er nach einem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 2.3.2020 (Az. L 15 U 488/19) den eigentlich versicherten Betriebsweg. Erleidet der Arbeitnehmer bei dem Versuch, einem von ihm mitverursachten, eskalierenden Streit zu entkommen eine Verletzung, steht dieses nicht unter dem Schutz des versicherten Arbeitsweges. Hinweis …