Sind Ihre “Aushangpflichtigen Gesetze” auf dem aktuellen Stand?

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Vielen Unternehmern ist es nicht bewusst: Die sog. “Aushangpflichtigen Gesetze” müssen in geeigneter Form den Beschäftigten zur Einsicht bereit stehen, unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. “Geeignet” ist in der Regel der Aushang. Und: Die Gesetze müssen auf dem aktuellen Stand sein. Hier können Sie eine aktuelle Ausgabe erwerben!

Aushangpflichtige Gesetze – immer den aktuellen Stand beachten!

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Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die jederzeitige Möglichkeit zu geben, wichtige Gesetze zum Arbeitsschutz einzusehen. Diese Gesetze sind meistens in einer Sammlung “Aushangpflichtige Gesetze” enthalten, die von den Arbeitnehmern ungestört durch den Arbeitgeber eingesehen werden können. Diese Textsammlung ist unbedingt auf dem neuesten Stand zu halten! Ein regelmäßiger Austausch etwa je Halbjahr wird empfohlen. Die nun schon 29. Auflage der …