LSG Nordrhein-Westfalen: Arbeitslosengeld II muss nach einem Ausbildungsabbruch nicht vollständig zurückerstattet werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das wiederholte unentschuldigte Fernbleiben von der Ausbildungsstelle, das schließlich zu einer Kündigung führt, stellt kein unentschuldbares Verhalten dar, dass einen Erstattungsanspruch des Jobcenters für gewährte Leistungen begründet. Eine Leistungskürzung ist nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.10.2018 (L 7 AS 1331/17) jedoch zulässig. Was war geschehen? Der Kläger hatte eine außerbetriebliche Berufsausbildung aufgenommen. Er fehlte wiederholt unentschuldigt, was zu einer außerordentlichen …