LSG: Kein Sozialhilfe-Zuschuss für einen neuen türkischen Pass

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Aus­län­der, die in einer Ein­rich­tung (hier: Wohn­heim für psy­chisch Kran­ke) leben und dort wei­te­ren not­wen­di­gen Le­bens­un­ter­halt er­hal­ten, haben nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16.3.2020 (L 20 SO 397/19)  kei­nen An­spruch auf einen Zu­schuss für die Be­schaf­fung eines aus­län­di­schen Pas­ses. Was war geschehen? Der türkische Kläger wohnt in einem Wohnheim für psychisch Kranke und erhält vom Beklagten Leistungen der …