Eine querschnittsgelähmte Frau kann die Ausgaben von über 100.000 EUR für ihre Teilnahme an einem „Project Walk“-Training in den USA nicht von ihrer Krankenkasse zurückverlangen. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16.08.2021, Az. B 1 KR 29/20 R) entsprach diese Rehabilitationsmaßnahme nicht dem bisherigen Stand der Wissenschaft. Auch habe sich die Versicherte vorzeitig auf diese Behandlung festgelegt. Was war geschehen? …