BSG: Krankenkasse muss eine teure Auslandsbehandlung nicht bezahlen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine quer­schnitts­ge­lähm­te Frau kann die Aus­ga­ben von über 100.000 EUR für ihre Teil­nah­me an einem „Pro­ject Walk“-Trai­ning in den USA nicht von ihrer Kran­ken­kas­se zu­rück­ver­lan­gen. Nach An­sicht des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (Urteil vom 16.08.2021, Az. B 1 KR 29/20 R) ent­sprach diese Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me nicht dem bis­he­ri­gen Stand der Wis­sen­schaft. Auch habe sich die Ver­si­cher­te vor­zei­tig auf diese Be­hand­lung fest­ge­legt. Was war geschehen? …