BSG: Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10.11.2021 entschieden (B 1 KR 7/21 R). Rechtlicher Hintergrund Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind nach § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V nur dann der Krankenbehandlung und damit den Leistungen der Krankenversicherung zuzurechnen, wenn ausschließlich Ei- und …