BSG: Sozialversicherungspflicht von Bürgermeistern und Ortsvorstehern bei Eingliederung in die Verwaltungsorganisation und aufwandsüberschreitender Entschädigung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nach Urteilen des BSG vom 27.04.2021 (B 12 KR 25/19 R; B 12 R 8/20 R) nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Vielmehr kommt es auch bei diesen Organen juristischer Personen des öffentlichen Rechts darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret in Verwaltungsabläufe …