BSG: Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig tätig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019, Az.: B 12 R 11/18 R). BSG: Auch bei Diensten eines Arztes entscheidet die Weisungsgebundenheit Bei einer Tätigkeit als Arzt sei eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht von vornherein wegen der besonderen Qualität …