BSG: Der Notarzt-Nebenjob ist regelmäßig versicherungspflichtig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat der 12. Senat des BSG am 19.10.2021 in drei Fällen entschieden (Az. B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R). Ausschlaggebend für diese Entscheidung des BSG war, dass die Ärztinnen …