BSG: Sturz bei Prüfung der Fahrbahn auf Glätte vor Fahrtantritt zur Arbeit ist kein Wegeunfall

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23.01.2018 entschieden hat, unterbricht der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den Weg zur Arbeit bzw. unternimmt lediglich eine nicht notwendige Vorbereitungshandlung (Az.: B 2 …