Das Bundessozialgerichts hat am 10.09.2020 in drei Revisionsverfahren über den Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI für pflegebedürftige Bewohner von Wohngruppen entschieden (Az. B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R, B 3 P 1/20 R). Die sämtlich den Zuschlag ablehnenden Urteile der Landessozialgerichte sind damit aufgehoben worden. Das BSG misst dem gesetzlichen Ziel der …