BSG: Das Vermögen aus einer Opferrente kann besonders geschützt sein

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Vermögen, das aus Zahlungen einer Grundrente an ein Gewaltopfer angespart worden ist, kann nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.4.2020 unter dem Aspekt einer besonderen Härte geschützt sein. Damit hat das BSG ein Sozialhilfeverfahren zurückverwiesen. Vermögen aus einer Nachzahlung sei aber in jedem Fall in Höhe des Vermögensschonbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) geschützt (Az.: B 8 SO 12/18 R). Was …