BSG: Begleitung durch eine Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen ist grundsätzlich zulässig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege – insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung – erforderlich ist. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 entschieden (Az. B 9 SB 1/20 …