BSG: Krankenkasse muss eine teure Auslandsbehandlung nicht bezahlen

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Eine quer­schnitts­ge­lähm­te Frau kann die Aus­ga­ben von über 100.000 EUR für ihre Teil­nah­me an einem „Pro­ject Walk“-Trai­ning in den USA nicht von ihrer Kran­ken­kas­se zu­rück­ver­lan­gen. Nach An­sicht des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (Urteil vom 16.08.2021, Az. B 1 KR 29/20 R) ent­sprach diese Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me nicht dem bis­he­ri­gen Stand der Wis­sen­schaft. Auch habe sich die Ver­si­cher­te vor­zei­tig auf diese Be­hand­lung fest­ge­legt. Was war geschehen? …

Kosten für Behandlung in einer türkischen Privatklinik werden nur teilweise von der Krankenkasse übernommen

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Erkrankt eine gesetzlich versicherte Person während ihres Urlaubs in der Türkei, muss die Krankenkasse nur für solche medizinischen Leistungen aufkommen, die der Person nach dem türkischen Krankenversicherungssystem zustehen würden. Behandlungen in einer Privatklinik sind davon regelmäßig nicht erfasst, so das Landessozialgericht (LSG) Hessen mit Urteil vom 07.11.2017  (Az.: L 8 KR 395/16). Was war geschehen? Ein zwölfjähriges Mädchen aus Kassel erkrankte während eines …