BSG: Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 24.01.2023 entschieden (Az. B 1 KR 7/22 R), wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen. Dafür ist erforderlich, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Verlauf spricht. Der Fall Die schwangere Klägerin …