Gesundheitsförderliche Beleuchtung am Arbeitsplatz – was regelt hierzu die ASR 3.4?

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein. Arbeitsräume müssen grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen haben. Es gelten Mindestwerte für Beleuchtungsstärke und Farbwiedergabe, abhängig von Arbeitsraum, Arbeitsplatz und Tätigkeit. Für ältere oder sehbehinderte Beschäftigte kann eine höhere Beleuchtungsstärke erforderlich sein. Was regelt hierzu die ASR 3.4? Antworten finden Sie hier!