Krankenkassen dürfen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.10.2019 (Az. B 1 A 3/19 R) für ein sog. “Versorgungsmanagement” keine privaten Beratungsunternehmen einschalten. Auch wenn es um zulässige Unterstützungsleistungen beim Versorgungsmanagement gehe, müssten die Krankenkassen diese selbst erbringen und dürften sie nicht auf Dritte übertragen. Was war geschehen? Seit 2007 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ein sog. “Versorgungsmanagement”, insbesondere …