LSG Baden-Württemberg: Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Freizeitveranstaltungen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Landessozialgericht (LSG ) Baden-Württemberg hat mit drei Urteilen vom 15.11.2018 einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mangels Vorliegens einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung jeweils verneint (Az.: L 6 U 441/18, L 6 U 2237/18, L 6 U 260/18). Was war jeweils geschehen? Die Klägerin im Verfahren L 6 U 441/18 war Ressortleiterin eines Unternehmens im Bereich der Telekommunikation, das als Unternehmensstrategie das Thema “Gipfelstürmer” …