BAG: Kopftuchverbot als Benachteiligung wegen der Religion

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das BAG hat mit Urteil vom 27.08.2020 einer Bewerberin um eine Lehramtsstelle in Berlin eine Entschädigung nach dem AGG zugesprochen, weil sie wegen des Tragens eines Kopftuchs als religiöses Sysmbol vom Land Berlin benachteiligt worden ist (8 AZR 62/19). Was war geschehen? Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. …