LSG Nordrhein-Westfalen: Berufsferne rechtfertigt ein geringeres Arbeitslosengeld

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Wer längere Zeit nicht mehr in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, muss nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2019 (Az.: L 9 AL 50/18) damit rechnen, dass er bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wie eine ungelernte Kraft behandelt wird. Es ging um den Fall eines Informatikkaufmannes, der mehr als neun Jahre nicht mehr in seinem Beruf tätig gewesen …