BSG: Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind nach mehreren Urteilen des BSG vom 7.6.2019 (z.B. Az. B 12 R 6/18 R) in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. BSG: Unternehmerische Freiheiten sind bei Pflegekräften kaum denkbar Zwar haben nach Auffassung des BSG weder der Versorgungsauftrag einer stationären Pflegeeinrichtung noch die Regelungen über …