Der Betriebsrat eines Krankenhauses hat bei der Ausgestaltung eines Besucherkonzepts für ein Krankenhaus während der SARS-CoV-2-Pandemie mitzubestimmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 22.01.2021 unter Verweis auf die Vorschrift des § 87 I Nr. 7 BetrVG entschieden (Az. 9 TaBV 58/20). Der Betriebsrats dürfe mitbestimmen, weil es sich um betriebliche Regelungen über den Gesundheitsschutz handele. Was war geschehen? Die Arbeitgeberin betreibt …