BSG: Kein Unfallversicherungsschutz für eine rein privat organisierte Kindertagesbetreuung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Zugehörigkeit zum Kreis der versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung als Kindertagespflegeperson nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a Alt. 2 SGB VII setzt ein Betreuungsverhältnis unter Einbindung des Jugendamtes voraus. Eine rein privat organisierte Kindertagesbetreuung erfüllt diese Voraussetzung nach einem Urteil des BSG vom 19.6.2018 (B 2 U 2/17 R) nicht. Für die Einbindung des Jugendamtes reicht bereits …