Kinder im Alter von einem bis drei Jahren haben keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, die auch zu bestimmten Randzeiten geöffnet ist. Der Träger der Tagesstätte ist auch nicht verpflichtet, die Kapazität einer bestimmten Tageseinrichtung mit erweiterten Betreuungszeiten zu erhöhen (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 05.02.2020, Az. 12 B 1324/19). Was war geschehen? Die Eltern des Antragstellers aus …
VG Aachen: Stadt Aachen muss die Kita-Zeiten dem Bedarf der Eltern anpassen
Ein einjähriges Kind hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen (Beschluss vom 31.7.2018, Az. L 700/18) Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen zeitlicher Umfang sich nach dem Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Die Stadt Aachen ist damit verpflichtet, für das klagende Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung mit einer Betreuungszeit von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung zu stellen; ein Angebot der Stadt mit …