Verwendung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens für die Betriebsratswahl ist verfassungsgemäß

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Die Anordnung des d´Hondtschen Höchstzahlverfahrens zur Verteilung der Betriebsratssitze bei der Betriebsratswahl in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 WO BetrVG ist nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.11.2017 (Az. 7 ABR 35/16) verfassungsgemäß. Das d´Hondtsche Höchstzahlverfahren verletzt danach weder den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Gleichheit der Wahl noch die durch Art. 9 …