VG Minden: Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Mit Urteil vom 20.09.2022 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass einer Arbeitgeberin im Falle einer Betriebsschließung keine Erstattung gezahlter Verdienstausfallentschädigungen nach Infektionsschutzgesetz zusteht (Az. 16 K 1086/21). Der Fall: Vorübergehende Betriebsschließung Die klagende Arbeitgeberin aus Rheda-Wiedenbrück ist in der Fleischverarbeitungsbranche tätig. Da es im Jahr 2020 zu einem erheblichen Corona-Ausbruch in ihrem Betrieb kam, wurde dieser vorübergehend geschlossen. Zur gleichen …