LG München: Betriebsschließungsversicherung muss bei Notbetrieb nicht an Kita zahlen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Am 17.9.2020 hat das Land­ge­richt Mün­chen I u.a. ein Ver­fah­ren einer Kita gegen ihre Be­triebs­schlie­ßungs­ver­si­che­run­gen münd­lich ver­han­delt. Es ging um die Grund­satz­fra­ge, wann und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Ver­si­che­run­gen für Schä­den der co­ro­na­be­ding­ten Be­triebs­schlie­ßun­gen leis­ten müs­sen. LG: Kein Geld für die Kita In dem Rechtsstreit einer Kindertagesstätte gegen eine Versicherung erging ein Urteil der auf Versicherungsrecht spezialisierten 12. Zivilkammer des …