Am 17.9.2020 hat das Landgericht München I u.a. ein Verfahren einer Kita gegen ihre Betriebsschließungsversicherungen mündlich verhandelt. Es ging um die Grundsatzfrage, wann und unter welchen Voraussetzungen die Versicherungen für Schäden der coronabedingten Betriebsschließungen leisten müssen. LG: Kein Geld für die Kita In dem Rechtsstreit einer Kindertagesstätte gegen eine Versicherung erging ein Urteil der auf Versicherungsrecht spezialisierten 12. Zivilkammer des …