BAG: Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

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Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann nach einem Urteil des BAG erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt (5 AZR 137/23).

BAG: Mögliche Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies nach einem Urteil des BAG vom 08.09.2021 (Az. 5 AZR 149/21) den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Was war geschehen? Die Klägerin war bei der Beklagten seit Ende August 2018 als kaufmännische Angestellte …