Es verstößt nicht gegen EU-Recht, wenn Mitgliedstaaten für ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz mehr fordern als die abstrakte Eignung des Kopftuchs zur Gefährdung der Neutralität des Arbeitgebers (Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Schlussanträge vom 25.2.2021 – C?804/18; C?341/19). Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass in Deutschland die “hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber oder einen betroffenen Dritten” …