Generalanwalt beim EuGH: Deutsches Recht darf ein Kopftuchverbot einschränken

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Es ver­stö­ßt nicht gegen EU-Recht, wenn Mit­glied­staa­ten für ein Kopf­tuch­ver­bot am Ar­beits­platz mehr for­dern als die abs­trak­te Eig­nung des Kopf­tuchs zur Ge­fähr­dung der Neu­tra­li­tät des Ar­beit­ge­bers (Ge­ne­ral­an­walt am Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof, Schlussanträge vom 25.2.2021 – C?804/18; C?341/19). Kon­kret geht es in dem Verfahren darum, dass in Deutsch­land die “hin­rei­chend kon­kre­te Ge­fahr eines wirt­schaft­li­chen Nach­teils für den Ar­beit­ge­ber oder einen be­trof­fe­nen Drit­ten” …