Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit seinem Urteil vom 29.11.2017 (Az.: C-214/16) entschieden. Hier sei, im Gegensatz zu den Fällen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers keine Begrenzung zum Schutz des Arbeitgebers erforderlich. Was war geschehen? Der Kläger arbeitete bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand bei dem Arbeitgeber auf der Basis eines „Selbstständigen-Vertrags ausschließlich auf Provision“. Für den Fall, …