EuGH: Verbot des sichtbaren Tragens religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen am Arbeitsplatz ist nicht diskriminierend

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt nach einm Urteil des EuGH vom 13.10.2022 (Az. C-344/20) keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird. Der Fall Seit 2018 stehen sich L.F., eine Muslimin, die das islamische Kopftuch trägt, und S.C.R.L., eine Gesellschaft, die Sozialwohnungen verwaltet, …