EuGH: Kein automatischer Verfall des Urlaubsanspruchs wegen eines nicht gestellten Urlaubsantrags

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Arbeitnehmer darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6.11.2018 (Az. C-619/16, C-684/16) seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch schon deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Diese Ansprüche würden danach nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber beweise, dass der Arbeitnehmer freiwillig auf seinen Urlaub verzichtet habe, nachdem er ihn tatsächlich in die Lage versetzt habe, rechtzeitig …